Sportbetrieb
generelle Öffnungszeiten des Schießstandes
Wochentag | Uhrzeit von bis | ||||||
Montag |
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Dienstag | 19:00 - 22:00 Uhr | Luftgewehr, KK, Pistole | |||||
Donnnerstag | 19:00 - 22:00 Uhr | Luftgewehr, KK | |||||
Sonntag | 10:00- 12:00 Uhr | Luftgewehr, KK |
Bis auf weiteres ist der Trainingsbetrieb am Dienstag eingestellt.
Großkaliber und KK ist ab dem 08.05.2022 nicht mehr möglich.
Über Änderungen des Sportbetriebes wird schnellstmöglich berichtet.
Wenn bis 30 Minuten nach Anfang keine Schützen erscheinen, sind die Aufsichten berechtigt, den Übungstermin frühzeitig zu beenden.
Wenn jemand später kommen möchte, dies bitte vorher ansagen.
Voraussetzungen Leistungsabzeichen
Bestimmungen für das Schießen um die Schützenschnur
Schützinnen und Schützen, die um die Schützenschnur schießen wollen, haben sich vor dem Schießen bei der jeweiligen Standaufsicht zu melden. Die Aufsicht übergibt ein Scheibenpaket (Streifen), das nach dem Schießen an die Aufsicht zur Auswertung zurückgegeben werden muß.
Die Aufsicht trägt das Ergebnis im Schießbuch ein.
Pro Übungsabend kann nur einmal um die Schützenschnur geschossen werden!
In jeden Sportjahr (1.10.-30.09.) kann nur einmal um die Schützenschnur (Eichel) geschossen werden!
Luftgewehr | ||||
Schützenschnur | Schuß / max Treffer | Treffer | ||
Damen Freihand | Silber | 40/ 400 | 5 mal 330 Ring | |
danach Eicher Silber | 40/400 | 5 mal 330 Ring | ||
nach fünf mal Eichel Silber | Gold | 40/400 | 5 mal 340 Ring | |
danach Eichel Gold | 40/400 | 5 mal 340 Ring | ||
Schützenklasse Freihand | Silber | 40/400 | 5 mal 350 Ring | |
danach Eichel Silber | 40/400 | 5 mal 350 Ring | ||
nach fünf mal Eichel Silber | Gold | 40/400 | 5 mal 360 Ring | |
danach Eichel Gold | 40/400 | 5 mal 360 Ring | ||
Alterklasse aufgelegt (bis 59 Jahre) |
Silber | 20/200 | 5 mal 185 Ring | |
danach Eichel Silber | 20/200 | 5 mal 185 Ring | ||
nach fünf mal Eichel Silber | Gold | 20/200 | 5 mal 190 Ring | |
danach Eichel Gold | 20/200 | 5 mal 190 Ring | ||
Seniorinnen,Senioren aufgelegt ( ab 60 Jahre) |
Silber | 30/300 | 5 mal 180 Ring | |
danach Eichel Silber | 30/300 | 5 mal 180 Ring | ||
nach fünf mal Eichel Silber | Gold | 30/300 | 5 mal 185 Ring | |
danach Eichel Gold | 30/300 | 5 mal 185 Ring | ||
Luftpistole | ||||
Alle Klassen | Silber | 40/400 | 5 mal 340 Ring | |
danach Eichel Silber | 40/400 | 5 mal 340 Ring | ||
nach fünf mal Eichel Silber | Gold | 40/400 | 5 mal 350 Ring | |
danach Eichel Gold | 40/400 | 5 mal 350 Ring | ||
Kleinkaliber (KK) | ||||
Alle Klassen | Silber | 30/300 | 5 mal 275 Ring | |
danach Eichel Silber | 30/300 | 5 mal 275 Ring | ||
nach fünf mal Eichel Silber | Gold | 30/300 | 5 mal 280 Ring | |
danach Eichel Gold | 30/300 | 5 mal 280 Ring | ||
Sportpistole Großkaliber Präzision |
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Alle Klassen | Silber | 30/300 | 5 mal 255 Ring | |
danach Eichel Silber | 30/300 | 5 mal 255 Ring | ||
nach fünf mal Eichel | Gold | 30/300 | 5 mal 265 Ring | |
danach Eichel Gold | 30/300 | 5 mal 265 Ring |
Liebe Schützenschwestern, liebe Schützenbrüder
18.12.2015
Aus
§ 4Abs. 4 Waffengesetz (Regelüberprüfung) für die Inhaber einer
waffenrechtlichen Erlaubnis ergibt sich folgender Vorstandsbeschluss:
Aus gegebenem Anlass weisen wir darauf hin, dass
die geforderten Bestätigungen der
Waffenbehörde zur Regelüberprüfung vom Vorstand nur
bescheinigt werden, wenn die Anzahl der Trainingseinheiten von den
Schießwarten und den Eintragungen im Schießbuch nachgewiesen werden
können. Sollte keine
Regelmäßigkeit festgestellt werden, wird eine Bestätigung für
die Waffenbehörde vom Verein
nicht erfolgen, womit auch
das Bedürfnis zum Besitz einer
Waffe entfallen kann.
In der Vergangenheit hat die Behörde bei anderen
Vereinen im Kreisgebiet die Schießbücher und deren Einträge
stichprobenartig auf regelmäßige Teilnahme am Schießtraining geprüft.
Wobei "regelmäßig" nach der Begründung zum
Waffengesetz, an der sich die meisten Behörden orientieren, einmal
monatlich oder 18 Mal pro Jahr bedeutet.
Auszug aus
dem Schreiben der Waffenbehörde:
Ausführung des Waffengesetzes (WaffG)
Regelüberprüfung nach § 4 Abs. 4 Waffengesetz
(WaffG)
Sehr geehrte Frau ……,
Sehr geehrter Herr …….,
gem. §4 Abs. 4 Waffengesetz (WaffG) kann die
zuständige Behörde 3 Jahre nach Erteilung der ersten waffenrechtlichen
Erlaubnis das Fortbestehen des Bedürfnisses prüfen. Desweiteren kann
nach §4 Abs. 4 Satz 3 WaffG die zuständige Behörde auch nach Ablauf des
in Satz 1 genannten Zeitraums das Fortbestehen des Bedürfnisses prüfen.
Als Besitzer von Schusswaffen zu schießsportlichen
Zwecken sind Sie verpflichtet den Fortbestand des waffenrechtlichen
Bedürfnisses nachzuweisen. Ein Bedürfnis liegt gemäß §8 i. V. m. §14
Abs.2 WaffG insbesondere dann vor, wenn Sie Mitglied eines
schießsportlichen Vereins sind, der einem nach §15 Abs.1 WaffG
anerkannten Schießsportverband angehört.
Daher bitte ich um Vorlage der als Anhang
beigefügten Bestätigung Ihres schießsportlichen
Vereins über
-
Ihre fortlaufenden schießsportlichen
Aktivitäten und
-
die Zugehörigkeit Ihres schießsportlichen
Vereins zu einem Schießsportverband.
Mit Schützengruß
Heinrich Mohrhoff