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Schützenverein

"Zentrum" Stemmer e.V.

"Der Schützenverein" im Norden von Minden (Westfalen)

Sportbetrieb

generelle Öffnungszeiten des Schießstandes

Wochentag Uhrzeit von bis    
Montag
18:00 - 20:00 Uhr
19:00 - 22:00 Uhr
Jugendtraining
Großkaliber, Luftgewehr
 
Dienstag 19:00 - 22:00 Uhr Luftgewehr, KK, Pistole  
Donnnerstag 19:00 - 22:00 Uhr Luftgewehr, KK  
Sonntag 10:00- 12:00 Uhr Luftgewehr, KK  

Bis auf weiteres ist der Trainingsbetrieb am Dienstag eingestellt.

Großkaliber und KK ist ab dem 08.05.2022 nicht mehr möglich.

Über Änderungen des Sportbetriebes wird schnellstmöglich berichtet.

Wenn bis 30 Minuten nach Anfang keine Schützen erscheinen, sind die Aufsichten berechtigt, den Übungstermin frühzeitig zu beenden.

Wenn jemand später kommen möchte, dies bitte vorher ansagen.


Voraussetzungen Leistungsabzeichen

Bestimmungen für das Schießen um die Schützenschnur

Schützinnen und Schützen, die um die Schützenschnur schießen wollen, haben sich vor dem Schießen bei der jeweiligen Standaufsicht zu melden. Die Aufsicht übergibt ein Scheibenpaket (Streifen), das nach dem Schießen an die Aufsicht zur Auswertung zurückgegeben werden muß.

Die Aufsicht trägt das Ergebnis im Schießbuch ein.

Pro Übungsabend kann nur einmal um die Schützenschnur geschossen werden!

In jeden Sportjahr (1.10.-30.09.) kann nur einmal um die Schützenschnur (Eichel) geschossen werden!

 

Luftgewehr        
    Schützenschnur Schuß / max Treffer Treffer
Damen Freihand   Silber 40/ 400 5 mal 330 Ring
  danach Eicher Silber   40/400 5 mal 330 Ring
  nach fünf mal Eichel Silber Gold 40/400 5 mal 340 Ring
  danach Eichel Gold   40/400 5 mal 340 Ring
         
Schützenklasse Freihand   Silber 40/400 5 mal 350 Ring
  danach Eichel Silber   40/400 5 mal 350 Ring
  nach fünf mal Eichel Silber Gold 40/400 5 mal 360 Ring
  danach Eichel Gold   40/400 5 mal 360 Ring
         
Alterklasse aufgelegt
(bis 59 Jahre)
  Silber 20/200 5 mal 185 Ring
  danach Eichel Silber   20/200 5 mal 185 Ring
  nach fünf mal Eichel Silber Gold 20/200 5 mal 190 Ring
  danach Eichel Gold   20/200 5 mal 190 Ring
         
Seniorinnen,Senioren
aufgelegt ( ab 60 Jahre)
  Silber 30/300 5 mal 180 Ring
  danach Eichel Silber   30/300 5 mal 180 Ring
nach fünf mal Eichel Silber Gold 30/300 5 mal 185 Ring
  danach Eichel Gold   30/300 5 mal 185 Ring
Luftpistole        
Alle Klassen   Silber 40/400 5 mal 340 Ring
  danach Eichel Silber   40/400 5 mal 340 Ring
  nach fünf mal Eichel Silber Gold 40/400 5 mal 350 Ring
  danach Eichel Gold   40/400 5 mal 350 Ring
         
Kleinkaliber (KK)        
Alle Klassen   Silber 30/300 5 mal 275 Ring
  danach Eichel Silber   30/300 5 mal 275 Ring
  nach fünf mal Eichel Silber Gold 30/300 5 mal 280 Ring
  danach Eichel Gold   30/300 5 mal 280 Ring
         
Sportpistole
Großkaliber Präzision
       
Alle Klassen   Silber 30/300 5 mal 255 Ring
  danach Eichel Silber   30/300 5 mal 255 Ring
  nach fünf mal Eichel Gold 30/300 5 mal 265 Ring
  danach Eichel Gold   30/300 5 mal 265 Ring

 

Liebe Schützenschwestern, liebe Schützenbrüder                                                                           18.12.2015                                                                                                                                                         

 

Aus  § 4Abs. 4 Waffengesetz (Regelüberprüfung) für die Inhaber einer waffenrechtlichen Erlaubnis ergibt sich folgender Vorstandsbeschluss:

Aus gegebenem Anlass weisen wir darauf hin, dass die geforderten Bestätigungen der

Waffenbehörde zur Regelüberprüfung vom Vorstand nur bescheinigt werden, wenn die Anzahl der Trainingseinheiten von den Schießwarten und den Eintragungen im Schießbuch nachgewiesen werden können. Sollte keine Regelmäßigkeit festgestellt werden, wird eine Bestätigung für die Waffenbehörde vom Verein nicht erfolgen, womit auch das Bedürfnis zum Besitz einer Waffe entfallen kann.

 

In der Vergangenheit hat die Behörde bei anderen Vereinen im Kreisgebiet die Schießbücher und deren Einträge stichprobenartig auf regelmäßige Teilnahme am Schießtraining geprüft.

 

Wobei "regelmäßig" nach der Begründung zum Waffengesetz, an der sich die meisten Behörden orientieren, einmal monatlich oder 18 Mal pro Jahr bedeutet. 

 

Auszug aus dem Schreiben der Waffenbehörde:

 

Ausführung des Waffengesetzes (WaffG)

Regelüberprüfung nach § 4 Abs. 4 Waffengesetz (WaffG)

 

Sehr geehrte Frau ……,

Sehr geehrter Herr …….,

 

gem. §4 Abs. 4 Waffengesetz (WaffG) kann die zuständige Behörde 3 Jahre nach Erteilung der ersten waffenrechtlichen Erlaubnis das Fortbestehen des Bedürfnisses prüfen. Desweiteren kann nach §4 Abs. 4 Satz 3 WaffG die zuständige Behörde auch nach Ablauf des in Satz 1 genannten Zeitraums das Fortbestehen des Bedürfnisses prüfen.

 

Als Besitzer von Schusswaffen zu schießsportlichen Zwecken sind Sie verpflichtet den Fortbestand des waffenrechtlichen Bedürfnisses nachzuweisen. Ein Bedürfnis liegt gemäß §8 i. V. m. §14 Abs.2 WaffG insbesondere dann vor, wenn Sie Mitglied eines schießsportlichen Vereins sind, der einem nach §15 Abs.1 WaffG anerkannten Schießsportverband angehört.

 

Daher bitte ich um Vorlage der als Anhang beigefügten Bestätigung Ihres schießsportlichen

Vereins über

-          Ihre fortlaufenden schießsportlichen Aktivitäten und

-          die Zugehörigkeit Ihres schießsportlichen Vereins zu einem Schießsportverband.

 

Mit Schützengruß

Heinrich Mohrhoff